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AGB

Preise

1.1.  Die Preise, welche in der Preisliste der Hofmanns powered by Boostbar Ag abgedruckt sind, sind Richtpreise. Preisänderungen und Liefermöglichkeiten bleiben jederzeit vorbehalten. Unsere Preise verstehen sich freibleibend.

1.2. Die Zuschläge für Verpackung und Tiefkühltransport betragen:

CHF 50.– Kleinmengenzuschlag für Lieferungen bis CHF 349.–.
CHF 25.– für Lieferungen mit einem Warenwert von CHF 350.– bis CHF 499.–.
CHF 20.– für Lieferungen mit einem Warenwert von CHF 500.– bis CHF 599.–.
Franko Domizil für Lieferungen mit einem Warenwert ab CHF 600.–.

 

Lieferungen

2.1. Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Die angelieferte Ware ist nach Erhalt zu kontrollieren und fachgerecht zu lagern. Hier gelten die folgenden rechtlichen Grundlagen LMV Artikel 12 und HyV Artikel 7; 14.

2.2. Leicht verderbliche Produkte dürfen gemäss LMV nicht ungekühlt transportiert werden. Für Versände per Postexpress lehnen wir jegliche Verantwortung bezüglich Qualitätsmängel ab.

2.3. Wird die Annahme unserer Lieferung durch den Kunden grundlos oder aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, verweigert, so behalten wir uns das Recht vor, ihn für die -dadurch entstandenen Kosten aufkommen zu lassen. Wünscht der Kunde die Lieferung persönlich entgegenzunehmen, muss er uns dies spätestens bei Bestellungsaufgabe mitteilen. Im Normalfall gehen wir davon aus, dass die Abnahme der Lieferung auch durch andere im Betrieb des Kunden beschäftige -Personen gegen Unterschrift auf dem Lieferschein/Ladeliste erfolgen kann.

2.4. Befindet sich der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so behalten wir uns das Recht vor, auf die Bestellungen nicht einzutreten und allfällige hängige Nachlieferungen nicht zu erfüllen.

2.5. Für die Qualität und die Haltbarkeit unserer Erzeugnisse garantieren wir unter den folgenden Bedingungen:

a) Unsere Produkte müssen sofort nach Empfang kontrolliert und tiefgekühlt (-18 °C) gelagert werden.
b) Tiefkühlprodukte sind sachgemäss zu behandeln und bei einer ununterbrochenen Temperatur von mindestens -18 °C zu lagern.
c) Haltbarkeitsvorschriften (Auszeichnungsetiketten) der Firma für die Produkte müssen eingehalten werden. Weitere Informationen kannst Du bei uns anfordern.
d) Gegebenenfalls kannst Du auch Dokumente anfordern gemäss HyV Artikel 11, die die sachgerechte Behandlung der -Produkte nachweisen.
e) Waren mit verfallenem Endverbrauchsdatum oder solche, die vom Empfänger nicht sachgemäss behandelt wurden, können wir weder ersetzen noch gutschreiben.
f) Wir leisten nur für begründete Beanstandungen Ersatz.

2.6. Reklamationen:
Wir ersetzen alle nicht einwandfreien Produkte, sofern uns diese 48 Stunden nach Empfang sachgemäss zurückgesandt werden oder die Beanstandung (inkl. Bildmaterial -erwünscht) vorgängig telefonisch mitgeteilt wird. Produkte, die unsachgemäss behandelt werden, können nicht ausgetauscht oder vergütet werden.

 

Zahlungen

3.1. Unsere Rechnungen sind innert 14 Tagen rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Wir behalten uns vor, in besonderen Fällen gegen Nachnahme zu liefern.

 

Verschiedenes

4.1. Mündliche besondere Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

4.2. Durch das Erteilen eines Auftrages anerkennt der Besteller die Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

Gerichtsstand

5.1. Ausschliesslicher Gerichtsstand für entstandene Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorliegenden Bedingungen ist Oberglatt/ZH.